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Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es darauf an, dass der Betrag innerhalb der Zahlungsfrist abgesendet wird. Stellt eine AGB-Klausel in einem Mietvertrag für die Rechtzeitigkeit auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrags an, so ist diese Regelung unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin erhielt im November 2023 eine Kündigung von seiner Vermieterin wegen angeblicher wiederholter unpünktlicher Mietzahlungen. Nach dem Mietvertrag musste die Miete spätestens am 3. Werktag des Monats gezahlt sein. Eine AGB-Klausel spezifizierte dies wie folgt: "Für die
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die Kündigung wegen dauerhaft unpünktlicher Zahlung sei
Die Regelung im Mietvertrag zum
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34528
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