wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 12.12.2006
9 C 462/06 -

Abstandszahlung für Laminatboden im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags als unzulässige Vertragsstrafe zu werten

Selbstständiges Vertrags­strafe­versprechen gemäß § 555 BGB

Verlangt der Vermieter durch eine Regelung im Mietvertrag, dass der Mieter im Falle der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags für den verlegten Laminatboden eine Abstandszahlung zu leisten hat, so ist diese als selbstständiges Vertrags­strafe­versprechen anzusehen und gemäß § 555 BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2004 kam es zu einem Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung. Der Vertrag enthielt eine Regelung, wonach die Mietzeit wegen der Ausstattung der Wohnung mit einem Laminatboden drei Jahre beträgt. Im Falle der vorzeitigen Kündigung sollte die Mieterin für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses für die Verlegarbeiten aufgewendeten Kosten von 2.000 EUR eine Abstandszahlung von 55 EUR bis zum Ablauf der 3-jährigen Mietzeit zahlen. Einige Monate später einigten sich die Mietvertragsparteien auf die Beendigung des Mietverhältnisses zum Ablauf des Aprils 2006. Die Vermieterin konnte die Wohnung bereits ab Mai 2006 neu vermieten. Dennoch verlangte sie die monatliche Abstandszahlung bis November 2007. Da sich die Mieterin weigerte zu zahlen, erhob die Vermieterin Klage.

Kein Anspruch auf Abstandszahlung

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Abstandszahlung zu. Denn die entsprechende Regelung dazu stelle ein selbstständiges Vertragsstrafeversprechen dar und sei daher gemäß § 555 BGB unwirksam.

Vorliegen eines unzulässigen Vertragsstrafeversprechens

Die Vermieterin hätte nach Auffassung des Amtsgerichts ohne die Abgeltungsklausel keinen Anspruch gegen die Mieterin sich an den Laminatverlegekosten zu beteiligen. Denn die Ausstattung mit diesem Bodenbelag sei der von der Vermieterin geschuldete vertragliche Zustand der Mietsache gewesen. Damit sei die Mieterin im Falle der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht nur mit der weiterhin bestehenden Mietzahlungsverpflichtung bis zum Ablauf der drei Jahre, sondern auch mit den Laminatverlegekosten belastet gewesen. Ihre Belastung sei somit höher gewesen als gesetzlich geschuldet. Die Abstandszahlung sei zudem auch dann fällig, wenn der Mietvertrag durch Einigung zwischen den Parteien beendet werde und die Wohnung unmittelbar weitervermietet werden könne. Darüber hinaus finanziere die Mieterin der Vermieterin deren wohnwerterhöhende Investition selbst dann anteilig weiter, wenn die Vermieterin von dem Nachfolgemieter wegen der Ausstattung eine höhere Miete verlangen könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2007, 1695Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2007, Seite: 1695

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Mitte_9-C-46206_Abstandszahlung-fuer-Laminatboden-im-Falle-vorzeitiger-Beendigung-des-Mietvertrags-als-unzulaessige-Vertragsstrafe-zu-werten~N24685

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24685 Dokument-Nr. 24685

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.