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Der Einbau eines Aufzugs stellt auch dann eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme dar, wenn er lediglich auf dem Treppenpodest hält uns nicht auf der Etage der Wohnungseingangstüren. Zudem müssen Wohnungsmieter eine Wärmedämmung durch feuergefährlichen Polystyrol hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin-Moabit teilte ihren Mietern im August 2015 mit, dass sie als Modernisierungsmaßnahme unter anderem den
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 555 d BGB ein Anspruch auf Duldung der Modernisierungsarbeiten zu. Denn sowohl der
Durch den
Nach Ansicht des Amtsgerichts müssen die Mieter zudem die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (vt/rb)
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