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Sind die Mülltonnen von der Hauseingangstür aus 165 m entfernt, so rechtfertigt dies eine Mietminderung um 2,5 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Das Amtsgericht Köpenick entschied gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2013
Quelle: Amtsgericht Köpenick, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15086
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