wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19.02.2010
518 C 399/09 -

Altpapiertonne: Keine Mietminderung, wenn die "blaue Tonne" fehlt

Nur unerhebliche Gebrauchs­beein­trächtigungen der Mietsache bedeuten keinen Mietmangel

Fehlt eine blaue Tonne, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Die daraus resultierende Beeinträchtigung belastet den Mieter nämlich nur insoweit, als er den Papiermüll zu der nächstgelegenen Papiertonne bringen oder ihn über den Hausmüll entsorgen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine Miete um 50 Euro gesenkt, da er im Fehlen der blauen Tonne zur Entsorgung von Papier einen Mietmangel sah. Der Vermieter forderte daraufhin gerichtlich die Zahlung des ausstehenden Betrags, den er zu Unrecht einbehalten sah.

Es besteht kein Minderungsrecht des Mieters

Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte kein Recht auf Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB. Ein Minderungsrecht stehe dem Mieter nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese nämlich dann nicht zu, wenn der Mangel der Mietsache nur zu einer unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung führe. Im verhandelten Fall belaste der Mangel den Mieter nur dahingehend, dass er sich die Mühe machen müsse, eine nahegelegene öffentliche Altpapiermülltonne aufzusuchen oder das Papier über den Hausmüll zu entsorgen. Letzteres sei übrigens auch nicht verboten.

Der Kläger konnte demnach die Zahlung der ausstehenden Miete in Höhe von rund 50 Euro verlangen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/st)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2011, 892Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2011, Seite: 892
  • NZM 2011, 312Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2011, Seite: 312

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hamburg-Blankenese_518-C-39909_Altpapiertonne-Keine-Mietminderungwenn-die-blaue-Tonne-fehlt~N13194

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13194 Dokument-Nr. 13194

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.