wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 06.10.2017
4 C 143/17 -

Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen

Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig

Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung vor ihrer Wohnungstür ein Schuhregal aus Holz und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und verlangte, dass die Gegenstände aus dem Hausflur entfernt werden. Dem verweigerten sich aber die Mieter. Sie führten unter anderem an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht entfernen können. Der Vermieterin war dies egal und erhob daher Klage.

Anspruch auf Entfernung des Schuhregals und der Waschmaschine

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Entfernung des Schuhregals und der Waschmaschine aus dem Hausflur des Mietshauses zu. Die Vermieterin habe den Mietern durch den Mietvertrag die Nutzung der Mieträume überlassen, hierzu gehöre aber nicht der Gebrauch des Treppenhauses in der Weise, dass dort Gegenstände abgestellt werden dürfen. Einerseits werden im Falle eines Brandes Fluchtwege versperrt, andererseits sei das Abstellen eines Holzregals aus Brandschutzgründen nicht erlaubt.

Gesundheitsprobleme schließen Entfernungsanspruch nicht aus

Soweit die Mieter anführten, aus gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage zu sein, die Waschmaschine zu entfernen, hielt das Amtsgericht dies für unbeachtlich. Es verwies darauf, dass sich die Mieter dann Hilfspersonen bedienen müssten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2019, 130/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Koepenick_4-C-14317_Wohnungsmieter-muss-im-Hausflur-abgestelltes-Schuhregal-und-abgestellte-Waschmaschine-entfernen~N27101

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27101 Dokument-Nr. 27101

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.