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Kommt es zu einer ungewöhnlichen langen Reparaturdauer, muss der Unfallgeschädigte nach dem Grund der Verzögerung fragen und auf eine zeitnahe Erledigung der Reparatur hinwirken. Anderenfalls kann sein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht wegfallen oder gekürzt werden. Die Kosten für die Desinfektion des Fahrzeugs vor dessen Rückgabe kann während einer Virus-Pandemie ersetzt verlangt werden. Dies hat das Amtsgericht Bautzen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2020 wurde ein Citroën DS3 bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Das Fahrzeug befand sich anschließend für etwa zwei Monate in einer Werkstatt zwecks
Das Amtsgericht Bautzen bejahte zunächst den Anspruch auf
Nach Ansicht des Amtsgerichts seien auch die Kosten für die nach Abschluss der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2021
Quelle: Amtsgericht Bautzen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30984
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