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Bewilligt die Behörde auf Antrag der Mutter, die alleinsorgeberechtigt ist, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für die Kinder, steht dem mit der Mutter nicht verheirateten Vater kein Klagerecht hiergegen zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können alleinerziehende Elternteile für
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Kindsmutter durch den Antrag auf Unterhaltsvorschuss zivilrechtliche Ansprüche des Landes gegen ihn auf Rückzahlung der vorgeschossenen Leistungen auslöse. Das Unterhaltsvorschussgesetz verstoße gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Das Verwaltungsgericht Aachen erachtet die Klage im Ergebnis für nicht zulässig. Die Klage scheitert an der so genannten "Klagebefugnis", weil der Kläger durch die Bewilligung der Leistungen an seine
Die Voraussetzungen für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sieht das Gericht nicht als gegeben an, weil ein Verstoß des Unterhaltsvorschussgesetzes gegen Verfassungs- oder Völkerrecht nicht erkennbar sei. Die Regelungen des Gesetzes bewegten sich im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 11584
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