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Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass das Unternehmen The Body Shop "SPA WISDOM" nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen kann. Der Begriff "Spa" ist kein Gattungsbegriff für Kosmetika.
Im Jahr 2010 beantragte The Body Shop International mit Sitz in Littlehampton (Vereinigtes Königreich) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke*. Es handelte sich um das Wortzeichen SPA WISDOM. Die Eintragung bezog sich u. a. auf Kosmetika.
Die Spa Monopole, compagnie fermière de Spa, mit Sitz in Spa (Belgien) legte gegen diese Eintragung Widerspruch ein. Ihr Widerspruch beruhte auf mehreren älteren, in den Beneluxländern eingetragenen Marken mit dem Begriff "Spa", darunter die Wortmarke SPA, die sich u. a. auf stille und kohlensäurehaltige Mineralwässer erstreckt.
Im Januar 2014 gab das HABM dem Widerspruch statt und wies den Antrag auf Eintragung der
Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage von The Body Shop ab. Es bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung** und stellt fest, dass der Begriff "SPA" zwar möglicherweise einen Gattungsbegriff oder beschreibenden Begriff für Wassertherapiebereiche wie türkische Dampfbäder oder Saunas darstellen kann, nicht aber für Kosmetika, da zwischen Kosmetika und Wassertherapiezentren keine Verbindungen bestehen, die es erlauben, den beschreibenden Charakter oder Gattungscharakter dieses Wortes auf sie auszudehnen.
Da die von der Wortmarke SPA erfassten Mineralwässer als Zutaten für Kosmetika verwendet werden können, besteht zwischen diesen beiden Warenarten eine gewisse Nähe, die durch den Umstand verstärkt wird, dass Mineralwasserhersteller bisweilen mineralwasserhaltige Kosmetika vertreiben.
In Anbetracht der von den einander gegenüberstehenden Zeichen angesprochenen Verkehrskreise, d. h. der breiten Öffentlichkeit in den Beneluxländern, des mittleren Ähnlichkeitsgrads der Zeichen, der Nähe der von den einander gegenüberstehenden Zeichen erfassten Waren und der großen Wertschätzung der
Das Bild der
Im Ergebnis ist das HABM daher zu Recht davon ausgegangen, dass die Verwendung von SPA WISDOM die Gefahr einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2016
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 22349
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