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Das Gericht der Europäischen Union sieht in der Bekanntheit des Krokodils von Lacoste ein mögliches Eintragungshindernis für Formen von Krokodilen oder Kaimanen in Bezug auf Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe anderer Unternehmen.
Im Jahr 2007 meldete die polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Uslugowo-Produkcyjna (Mocek und Wenta) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein Bildzeichen, das ein Krokodil zeigt, dess Leib aus dem Wort "Kajman" besteht, für verschiedene Waren und Dienstleistungen (u. a. Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien) als Gemeinschaftsmarke an.
Die französische Gesellschaft Lacoste trat dieser Anmeldung entgegen, wobei sie sich auf eine ältere Gemeinschaftsmarke berief, die ebenfalls ein Krokodil zeigt, deren Inhaberin sie ist. Das HABM gab dem Widerspruch von Lacoste teilweise statt und lehnte die Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Mocek und Wenta klagte daraufhin beim Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung der Entscheidung des HABM.
Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klage ab und bestätigt damit die Ablehnung der Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe. Das Gericht prüft zunächst, ob die Gefahr einer Verwechslung der einander gegenüberstehenden Zeichen besteht, was der Fall sein könnte, wenn sie einen gewissen Grad an bildlicher, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit aufweisen. Das Gericht kommt wie das HABM erstens zu dem Ergebnis, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen eine geringe bildliche Ähnlichkeit aufweisen, da beide ein Reptil der Ordnung der Krokodile abbilden und da die breite Öffentlichkeit normalerweise nur ein unvollkommenes Bild einer
Das Gericht prüft sodann, ob die schwache bildliche Ähnlichkeit und die durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen angesichts der unbestrittenen Tatsache, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2015
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 21662
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