wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28.04.2020
Lv 7/20 -

Durch Corona bedingte Aus­gangs­beschränkungen im Saarland müssen gelockert werden

Ermöglichung von Begegnungen in Familien und des Verweilens im Freien

Nach einer Entscheidung des saarländischen Ver­fassungs­gerichtshofs müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Aus­gangs­beschränkungen im Saarland sofort gelockert werden. Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien müssen - unter Wahrung von Abständen und Beachtung der Kontaktreduzierung - ermöglicht werden.

Der Antragsteller hat sich mit einer ausschließlich gegen § 2 Abs. 3 der Verordnung gerichteten Verfassungsbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gewandt und zugleich beantragt, im Wege einer einstweiligen Anordnung den Vollzug der Vorschrift auszusetzen. Er sieht sich durch das grundsätzliche Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.

Regelmäßige Überprüfung der mit der Ausgangbeschränkung verbundenen Grundrechtseingriffen notwendig

Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs seien die von der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Grenzlage des Saarlandes zu dem von der Corona-Pandemie besonders schwer betroffenen Frankreich und angesichts der im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands besonders hohen Infektionszahlen im März geboten gewesen. Die mit der Ausgangsbeschränkung verbundenen Grundrechtseingriffe müssen allerdings - so der Verfassungsgerichtshof - Tag für Tag auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.

Keine Gründe gegen Lockerung der Ausgangsbeschränkungen

Der Verfassungsgerichtshof sieht aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung. Zum einen lasse sich aus einem Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den deutschen Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung kein Rückschluss auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung ziehen. Dies werde durch eine aktuelle Studie von Schweizer Wissenschaftlern bestätigt, nach der Ausgangbeschränkungen - im Gegensatz zum Verbot von Veranstaltungen oder anderen Zusammenkünften - nur geringe zusätzliche Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen haben. Zum anderen habe die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina dazu geraten, sobald irgend möglich, eine vorsichtige Lockerung der Freiheitsbeschränkungen einzuleiten, um weitere kollaterale Nachteile zu beschränken und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten. Der Verfassungsgerichtshof weiß sich dabei in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung, von Verboten der Grundrechtsausübung mit Erlaubnisvorbehalt zur grundsätzlichen Erlaubnis mit erforderlichen Verbotsvorbehalten zu kommen.

Begegnungen mit Angehörigen im privaten Raum und Verweilen im Freien unter Wahrung des Abstandsgebots ab sofort erlaubt

Konkret bedeutet die Entscheidung, dass Treffen von Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie sowie Geschwistern und Geschwisterkindern oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander lebenden Personen zuzüglich maximal einer weiteren Person - unter Beachtung des Kontaktreduzierungs- und des Abstandsgebots - im privaten Raum erlaubt sind. Erlaubt ist - ebenfalls unter Beachtung des Kontaktreduzierungs- und Abstandsgebots - das Verweilen im Freien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2020
Quelle: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VerfGH-des-Saarlandes_Lv-720_Durch-Corona-bedingte-Ausgangsbeschraenkungen-im-Saarland-muessen-gelockert-werden~N28683

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28683 Dokument-Nr. 28683

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.