wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.03.2008
Lv 2/08 e. A. -

Saarland: Wasserpfeifenrauchen in "Shisha-Cafés" vorläufig weiterhin erlaubt

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden, dass Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten ("Shisha-Cafés"), vorläufig weiter betrieben werden dürfen.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat im Wege der einstweiligen Anordnung den Vollzug von Art. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 insoweit einstweilen ausgesetzt, als das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten untersagt wird, die ausschließlich - von Nebenleistungen abgesehen - das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten.

Die Betreiber einer solchen Gaststätte haben gegen das Nichtraucherschutzgesetz des Saarlandes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie rügen eine Verletzung ihrer Gewerbefreiheit und ihres Eigentumsrechts: Infolge der gesetzlichen Neuregelung müssten sie mit gravierenden Umsatzrückgängen rechnen, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohten. Ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Erfolg.

Schwere wirtschaftliche Nachteile für die Betreiber befürchtet

Der Verfassungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt: Würde der beantragte vorläufige Schutz nicht gewährt, könnten den Betreibern schwere und praktisch nicht wieder gut zu machende wirtschaftliche Nachteile entstehen. Sie müssten nämlich zur Vermeidung gaststättenrechtlich zu ziehender Konsequenzen ihr Gewerbe einstellen, um dem Gesetz gerecht zu werden. Angesichts der zwischenzeitlich weiter laufenden nicht rentierlichen Kosten und des zu erwartenden Verlusts von Kunden würde es sich um einen Nachteil handeln, dessen Schwere im Vergleich zu den bei vorübergehender Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes eintretenden Nachteilen deutlich überwiegt.

Demgegenüber seien die Nachteile, die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden seien, weniger gewichtig. Die durch die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes in erster Linie geschützten nicht rauchenden Kunden einer Gaststätte seien nicht nennenswert benachteiligt, weil sog. "Shisha-Cafés" nahezu ausschließlich von Interessenten des Wasserpfeifenrauchens besucht würden. Lediglich die in einem solchen Lokal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden - für einen kurzen Zeitraum - weiter durch die Gefahren des Passivrauchens belastet.

Die vorübergehende Aussetzung des Vollzugs des Gesetzes begründe daher noch keine Nachteile, die möglicherweise existenzgefährdende Konsequenzen für die betroffenen Gastwirte aufwiegen würden.

Eilentscheidung lässt keinen Schluss auf die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde zu

Der Verfassungsgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass mit den Entscheidungen über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung keine Aussage über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden verbunden ist. Der Verfassungsgerichtshof beabsichtigt im September 2008 über die Verfassungsbeschwerde zu entscheiden.

der Leitsatz

1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach saarländischem Verfassungsrecht fähig, Träger des Eigentumsgrundrechts und der Gewerbefreiheit zu sein.

2. Zur Folgenabwägung betreffend eine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Gesetzes Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 (Amtsbl. 2008, 75), soweit es das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten untersagt, die von Nebenleistungen abgesehen ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 27.03.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VerfGH-des-Saarlandes_Lv-208-e-A_Saarland-Wasserpfeifenrauchen-in-Shisha-Cafs-vorlaeufig-weiterhin-erlaubt.news5816.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5816 Dokument-Nr. 5816

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.