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Die Anordnung der Erhebung und Bekanntmachung von Angaben zur Geschlechterparität durch das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz verletzt die Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) nicht in ihren Rechten. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Verfahren wandte sich die
In Bezug auf Regelungen zur Niederschrift über die Aufstellung der Wahlvorschläge erklärte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz den Antrag bereits für unzulässig, da die
Soweit die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2015
Quelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz/ra-online
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