kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Verfassungsbeschwerden von vier Ärzten, die dem Vorstand der Berliner Ärztekammer und der Berliner Ärzteversorgung angehören, gegen § 4 b Abs. 5 Satz 5 des Berliner Kammergesetzes (BerlKaG) als unbegründet zurückgewiesen.
Im Juni 2006 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin die bis dahin in weiten Teilen der Satzungshoheit der Heilberufskammern überlassene Ausgestaltung der Organisationsstruktur ihrer Versorgungseinrichtungen neu geregelt. Organe der Versorgungseinrichtung sind danach die Vertreterversammlung, der geschäftsführende Verwaltungsausschuss und der Aufsichtsausschuss. Nach § 4 b Abs. 5 Satz 5 BerlKaG dürfen seither die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Aufsichtsausschusses des Versorgungswerks nicht gleichzeitig Mitglieder eines anderen Organs der Versorgungseinrichtung oder des Vorstandes der jeweiligen Kammer einzelner Heilberufe sein. Die nur zwei Wochen später vom Abgeordnetenhaus verabschiedete und im Juli 2006 in Kraft getretene Neufassung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes enthält hingegen keine entsprechende Unvereinbarkeitsregelung für deren Versorgungswerk.
Der Beschwerdeführer halten die Neuregelung des Rechts der
Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerden nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2008 mit dem am 4. März 2009 verkündeten Urteil zurückgewiesen. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung und Ausgestaltung öffentlicher Ehrenämter einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum.
Dieser umfasst auch
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 04.03.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VerfGH-Berlin_VerfGH-9607_Verbot-der-gleichzeitigen-Mitgliedschaft-im-Vorstand-der-Berliner-Aerztekammer-und-im-Verwaltungsausschuss-oder-Aufsichtsausschuss-der-Berliner~N7540
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7540
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.