wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 20.12.2011
VerfGH 159/10 -

Berliner Senat muss teilweise Einblick in Dokumente Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) geben

Erneute Organklage einer Abgeordneten gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Einsicht in Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe teilweise erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat der Organklage der Abgeordneten Kosche gegen die Ablehnung von Einsicht in bestimmte Dokumente aus den Senatsakten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) teilweise stattgegeben.

Die Antragstellerin hatte erstmals im Juni 2007 gestützt auf Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin - VvB - Einsicht in sämtliche bei den jeweiligen Senatsverwaltungen vorhandenen Akten und Archivakten zur Teilprivatisierung der BWB begehrt. Der federführende Senator für Finanzen (Antragsgegner) lehnte den Antrag seinerzeit teilweise ab. Mit Urteil vom 14. Juli 2010 - VerfGH 57/08 - stellte der Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Antragstellerin fest, dass dies ihre Rechte aus Art. 45 Abs. 2 VvB verletzt.

Kurz darauf erneuerte die Antragstellerin ihr Gesuch auf vollständige Einsicht in die Teilprivatisierungsakten des Senats. Mit Teilentscheidung vom 28. September 2010 gab der Antragsgegner dem Antrag bezogen auf die Ordner 1-15 weitgehend statt. Abgelehnt wurde die Einsicht in vier Dokumente aus dem Ordner 11 (Senatsvorlage zum Modell der Teilprivatisierung und dazugehöriger Vorbereitungsunterlage, jeweils Original und Kopie). Für drei Dokumente aus dem Ordner 1 (Berichte für eine Aufsichtsratssitzung der BWB) wurde eine Akteneinsicht nur unter den Bedingungen eines "vertraulichen Datenraums" bewilligt.

Der Verfassungsgerichtshof hat der Organklage in Bezug auf die mit einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit verbundene und damit der Sache nach teilweise abgelehnte Akteneinsicht in die Aufsichtsratsunterlagen aus dem Ordner 1 stattgegeben. Die Entscheidung des Antragsgegners entspreche insoweit nicht den aus Art. 45 Abs. 2 Satz 2 VvB zu entnehmenden, im Urteil vom 14. Juli 2010 präzisierten Begründungsanforderungen. Der Antragsgegner habe in seiner angegriffenen Entscheidung nicht ausreichend dargelegt, dass die drei Aufsichtsratsdokumente Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthielten. Die Erwägung, die drei genannten Berichte enthielten vertrauliche Informationen der BWB, an deren Nichtverbreitung ein objektives Interesse des Unternehmens auch heute noch zu unterstellen sei, umschreibe lediglich abstrakt den Begriff "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis".

Zurückgewiesen wurde der Antrag hingegen, soweit es um die Einsichtnahme in die genannten Dokumente aus dem Ordner 11 ging. Der Antragsgegner habe nachvollziehbar und überprüfbar dargelegt, dass es sich bei diesen vor der Verabschiedung des Teilprivatisierungsgesetzes angelegten und der Vorbereitung der Gesetzesänderung dienenden Aktenteilen um Regierungs- und nicht um Verwaltungsakten handele, auf die sich nach dem Urteil vom 14. Juli 2010 im vorangegangenen Verfahren das Akteneinsichtsrecht aus Art. 45 Abs. 2 VvB nicht bezieht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2011
Quelle: ra-online, Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VerfGH-Berlin_VerfGH-15910_Berliner-Senat-muss-teilweise-Einblick-in-Dokumente-Senatsakten-zur-Teilprivatisierung-der-Berliner-Wasserbetriebe-BWB-geben.news12785.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12785 Dokument-Nr. 12785

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.