wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 12.03.2019
11 CS 18.2278, 11 C 19.504 -

Kein Anspruch des Verkehrsteilnehmers auf Übernahme der Kosten für medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. deren Vorfinanzierung

Fahr­erlaubnis­entziehung wegen fehlender Begutachtung aufgrund unzureichender finanzieller Mittel

Ein Verkehrsteilnehmer hat gegen die Fahr­erlaubnis­behörde keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder auf deren Vorfinanzierung. Kann der Verkehrsteilnehmer das Gutachten aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht einreichen, kann dies die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2018 wurde einem Autofahrer mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht der Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde nachkam, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzureichen. Dagegen richtete sich sein Eilantrag. Er führte an, dass er aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht in der Lage sei, das Gutachten in Auftrag zu geben. Er meinte daher, die Fahrerlaubnisbehörde müsse die Kosten übernehmen oder zumindest vorfinanzieren. Es gehe nicht an, jemanden die Fahrerlaubnis zu entziehen, der finanziell nicht in der Lage ist, seine Fahreignung nachzuweisen.

Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück

Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies den Eilantrag zurück. Seiner Auffassung nach sei ein finanzielles Unvermögen nur in Ausnahmefällen berücksichtigungsfähig. Der Betroffene müsse nachweisen, dass er zur Kostentragung außer Stande und es ihm nicht zumutbar sei, die Kosten aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe Dritter aufzubringen. Dem sei der Autofahrer nicht nachgekommen. Der Autofahrer legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Verwaltungsgerichtshof bejaht ebenfalls Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung

Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Ein Kraftfahrer habe das geforderte Fahreignungsgutachten auf eigen Kosten zu beauftragen. Das Gesetz mute ihm diese Kosten ebenso zu, wie es ihm zumutet, die Kosten zu zahlen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind.

Kein Anspruch auf Kostenübernahme oder Vorfinanzierung durch Fahrerlaubnisbehörde

Es bestehe nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch auf Übernahme der Begutachtungskosten oder auf deren Vorfinanzierung durch die Fahrerlaubnisbehörde. Ein zur Vorlage eines Fahreignungsgutachtens verpflichteter Verkehrsteilnehmer müsse alle ernsthaft in Betracht kommenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die einer Begutachtung entgegenstehenden finanziellen Hemmnisse auszuräumen.

Zurückstellen der Fahrerlaubnisentziehung in Ausnahmefällen

Die Fahrerlaubnisbehörde könne ihre Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung in Ausnahefällen zurückstellen, so der Verwaltungsgerichtshof, wenn die dadurch eintretende Verzögerung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vertretbar ist. Dazu müsse aber der Verkehrsteilnehmer darlegen und glaubhaft machen, dass er sich über den Antrag auf Sozialhilfe hinaus hinreichend bemüht hat, sich die nötigen Mittel anderweitig zu beschaffen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 04.10.2018
    [Aktenzeichen: B 1 S 18.948]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2019, 345Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2019, Seite: 345
  • DÖV 2019, 530Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), Jahrgang: 2019, Seite: 530
  • NJW 2019, 1394Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 1394
  • zfs 2019, 358Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2019, Seite: 358

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Muenchen_11-CS-18227811-C-19504_Kein-Anspruch-des-Verkehrsteilnehmers-auf-Uebernahme-der-Kosten-fuer-medizinisch-psychologisches-Gutachten-bzw-deren-Vorfinanzierung.news28983.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28983 Dokument-Nr. 28983

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.