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Verzehrt ein Autofahrer während eines Drogenkontrollprogramms mohnhaltige Nahrungsmittel und bricht die Begutachtungsstelle daraufhin das Programm ab, rechtfertigt dies den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Denn durch den Verzehr der Produkte wird eine Aufklärung der behaupteten Drogenabstinenz behindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 wurde einem Autofahrer sofort die Fahrerlaubnis entzogen. Er nahm im Rahmen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung seiner Fahreignung an einem
Das Verwaltungsgericht München hielt die sofortige
Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Autofahrers zurück. Die sofortige Fahrerlaubnisentziehung sei rechtmäßig gewesen. Der Autofahrer sei vorwerfbar nicht mehr in der Lage, das von ihm geforderte Fahreignungsgutachten fristgerecht beizubringen, da die Begutachtungsstelle aufgrund des positiven Befunds das
Soweit der positive Befund möglicherweise auf einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24436
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