wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2011
6 S 2904/11 -

VGH Baden-Württemberg: Plakat der IHK Ulm zu Stuttgart 21 darf vorläufig hängen bleiben

Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar

Ein von der Industrie- und Handelskammer Ulm am Verwaltungsgebäude angebrachtes Plakat mit den Worten "Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21" darf vorläufig hängen bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar ist.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 12. Oktober 2011 entschieden, dass die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm unter anderem ein ca. 100 m² großes Plakat an ihrem Verwaltungsgebäude in Ulm mit den Worten "Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21" entfernen muss. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied nun, dass das Urteil nur hinsichtlich der Verfahrenskosten vorläufig vollstreckbar ist. Das Plakat der IHK Ulm kann daher vorläufig hängen bleiben.

VGH beschränkt Vollstreckbarkeit des Verwaltungsgerichts-Urteils auf Verfahrenskosten

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat sein Urteil insgesamt - also auch hinsichtlich der Verpflichtung, das Plakat zu entfernen - gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 Euro für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die IHK Ulm, die beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt hat, beantragte deswegen eine Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Diesem Antrag hat der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Beschluss stattgegeben und die Vollstreckbarkeit auf die Verfahrenskosten beschränkt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VGH-Baden-Wuerttemberg_6-S-290411_VGH-Baden-Wuerttemberg-Plakat-der-IHK-Ulm-zu-Stuttgart-21-darf-vorlaeufig-haengen-bleiben~N12516

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12516 Dokument-Nr. 12516

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.