wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2007
4 S 1805/06 -

Heidelberger Lehramtsbewerber darf weiterhin auf Stelle hoffen

Mitgliedschaft in antifaschistischer Initiative spricht nicht gegen Verfassungstreue

Dem Heidelberger Lehramtsbewerber Michael Csaszkoczy (Kläger) wurde vom (damals zuständigen) Oberschulamt Karlsruhe zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue verweigert. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Die entgegenstehenden Bescheide des Oberschulamts wurden deshalb aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Kläger hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Dieses lehnte die Einstellung des Realschullehrers u.a. wegen dessen Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg ab. Auf die Klage des Lehramtsbewerbers hat das Verwaltungsgericht im März 2006 (VG Karlsruhe, Urteil v. 10.03.2006 - 1 K 83/06 -) die von der Behörde angenommenen Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers bestätigt und die Klage abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat das Urteil des Verwaltungsgerichts auf die Berufung des Klägers geändert. Dabei war für das Gericht maßgeblich, dass die Behörde bei ihrer ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente - wie das Verhalten des Klägers im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt habe und den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person des Klägers nicht gerecht geworden sei. Die dem Kläger vorgehaltene „Sündenliste“ mit zahlreichen Einzelvorfällen sei nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen. Gleichwohl lägen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Landes zur Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis nicht vor, weshalb dieses nur zur Neubescheidung des Antrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet werden konnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 14.03.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VGH-Baden-Wuerttemberg_4-S-180506_Heidelberger-Lehramtsbewerber-darf-weiterhin-auf-Stelle-hoffen~N3946

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3946 Dokument-Nr. 3946

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.