kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Behörde ist berechtigt, ihre bei Besprechungen angefallenen Personal- und Sachkosten einseitig festzusetzen, wenn diese Besprechungen nicht zum Abschluss einer vom Gebührenpflichtigen angestrebten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (hier: Sanierungsvertrag nach dem Bundesbodenschutzgesetz) führen. Auf die Berufung des Landes hat daher der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg teilweise geändert und die Klage der Deutschen Bahn AG gegen einen Gebührenbescheid des Landratsamtes Ortenaukreis abgewiesen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang der 90er Jahre wurden auf dem im Eigentum der Deutsche Bahn AG stehenden Gelände des ehemaligen Stadtbahnhofs in Lahr sanierungsbedürftige Bodenverunreinigungen festgestellt. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens fanden in den Jahren 1997 bis 2001 mehrere Besprechungsrunden zwischen Vertretern der Bahn und Vertretern des Landratsamtes Ortenaukreis statt, mit dem Ziel, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Altlastensanierung abzuschließen. Da es in der Folgezeit zu diesem Vertragsabschluss nicht kam, erließ das Landratsamt eine bodenschutzrechtliche Anordnung, mit der es der Bahn aufgab, einen Sanierungsplan zu erstellen. Für die Teilnahme ihrer Bediensteten an den vorbereitenden Besprechungen forderte das Landratsamt im Dezember 2001 von der Bahn 5.000 DM. Diesen Gebührenbescheid hob das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 24.09.2003 auf. Im Berufungsverfahren reduzierte das Landratsamt die Gebührenforderung auf 2.500 DM = 1.278,23 €. Diese Forderung wurde vom VGH bestätigt.
Zur Begründung führte der VGH aus, staatliche Behörden seien berechtigt, für Amtshandlungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornähmen,
Der VGH hat die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen (AZ: 2 S 2488/03). Hiergegen hat die Klägerin Beschwerde eingelegt, mit der sie die obergerichtliche Klärung der Rechtsfragen in einem Revisionsverfahren erstrebt. Das Beschwerdeverfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 10 B 33/05 anhängig.
siehe auch
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 2006 Deutsche Bahn kann nicht zu Verwaltungsgebühren herangezogen werden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 22.07.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VGH-Baden-Wuerttemberg_2-S-248803_Eine-Besprechung-mit-Behoerdenvertretern-kann-teuer-werden~N779
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 779
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.