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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Durchsuchung der Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern eines Pforzheimer Vereins der Hells Angels im Zuge eines Vereinsverbotsverfahrens für gerechtfertigt erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Innenministerium am 6. Juni 2011 den Pforzheimer
Die Durchsuchung der Räume des Vereins und der Wohnungen von Mitgliedern und Hintermännern könne zum Zweck der
Die Durchsuchung zum Zweck der Sicherstellung von Vereinsvermögen solle dem
Schließlich seien die vom Verwaltungsgericht erlassenen Durchsuchungsanordnungen auch hinreichend bestimmt gewesen. Das Regierungspräsidium sei zudem nicht verpflichtet gewesen, bereits vor der Durchsuchung der Wohnungen einen Sicherstellungsbescheid auszufertigen, in dem die sicherzustellenden Gegenstände konkret bezeichnet seien.
Wann über die beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Klage gegen das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 12536
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