kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Schulbegleitung in Höhe eines bestimmten pauschalen Stundensatzes, so muss die Höhe des Stundensatzes geeignet sein, eine angemessene Hilfe darzustellen. Wird ein Stundensatz von 12,78 € bewilligt und wird dieser nur auf die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der Schulbegleitung beschränkt, liegt keine angemessene Hilfe vor, wenn damit zugleich Rücklagen für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebildet werden sollen. Dies hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall gewährte ein
Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied zu Gunsten der Mutter. Soweit das
Die bewilligte Jugendhilfemaßnahme habe den konkreten Bedarf nicht gedeckt, so das Verwaltungsgericht weiter, weil neben dem Bedarf für die Vergütung der tatsächlichen Anwesenheit der
Die Mutter sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht verpflichtet gewesen, aus dem gewährten
Zwar bestätigte das Verwaltungsgericht die Ansicht des Jugendamts, dass es nicht Aufgabe der
Außerdem habe es das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Wuerzburg_W-3-K-12951_Jugendamt-muss-Kosten-fuer-die-Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall-einer-Schulbegleiterin-uebernehmen~N16179
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16179
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.