wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 03.09.2007
7 E 1594/06 (1))  -

Bei Parkraummangel darf Bewohnerparkzone eingerichtet werden

Einrichtung der Wiesbadener Bewohnerparkzone Gebiet 14 City Ost ist rechtmäßig

Bei Parkraummangel darf die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Bewohnerparkzone errichten, die vorsieht, dass nur Bewohnern des Gebiets das Parken mit Parkausweis erlaubt ist und alle übrigen Verkehrteilnehmer nur für zwei Stunden parken dürfen. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 03.09.2007 die Klage eines in der Gustav-Freytag-Straße ansässigen Steuerberaters, der sich gegen die am 01.12.2006 erfolgte Einrichtung der Bewohnerparkzone Gebiet 14 City Ost in Wiesbaden gewandt hat, abgewiesen.

Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass die Stadt Wiesbaden befugt gewesen sei, nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung die Bewohnerparkzone in der Weise einzurichten, dass in dieser Zone das Parken in der Zeit von Montag - Freitag von 9.00 - 20.00 Uhr nur Bewohnern dieses Gebietes gestattet sei, die einen entsprechenden Parkausweis hätten, während alle übrigen Verkehrsteilnehmer in dieser Zeit Kraftfahrzeuge nur für 2 Stunden dort parken dürften. Die Stadt Wiesbaden habe in ausreichendem Maß nachgewiesen, dass in dem städtischen Quartier tagsüber ein erheblicher Parkraummangel bestanden habe, der die Einrichtung der Bewohnerparkzone für diesen Zeitraum rechtfertige. Schließlich sei es nach der neuen Rechtslage auch nicht rechtswidrig, wenn die Stadt Wiesbaden im Innenstadtbereich mehrere Bewohnerparkzonen eingerichtet habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 9/07 des VG Wiesbaden vom 04.09.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Wiesbaden_7-E-159406-1-_Bei-Parkraummangel-darf-Bewohnerparkzone-eingerichtet-werden.news4792.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4792 Dokument-Nr. 4792

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.