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Feuerwehrbeamte der Stadt Wiesbaden haben Anspruch auf eine Entschädigungsleistung für zu viel geleistete Arbeit von 90 Stunden im Jahr. Der Geldbetrag orientiert sich nach dem jeweiligen Stundensatz für die Mehrarbeitsvergütung. Bereits gezahlte Beträge der Stadt sind abzuziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Das Verwaltungsgericht gab nun den Klagen für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 statt und verpflichtete die Stadt Wiesbaden den Klägern für die zu viel geleistete Arbeit von 90 Stunden im Jahr Entschädigung in Geld nach dem jeweils geltenden Stundensatz für die Mehrarbeitsvergütung zu zahlen. Dabei sind die von der Stadt bereits gezahlten Beträge in Abzug zu bringen.
Hinsichtlich des weit überwiegenden Zeitraums vom 1. Dezember 1996 bis zum 31. Dezember 2006 blieben die Klagen demgegenüber erfolglos. Insoweit hatte sich die Stadt auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online
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Dokument-Nr. 14749
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