wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 13.06.2014
3 L 658/14.MZ -

Eilantrag eines Anwohners gegen Public Viewing der WM-Spiele der deutschen Nationalmannschaft auf Vereinsheim-Parkplatz erfolglos

VG Trier bejaht öffentliches Interesse allgemein zugänglicher Übertragung der Spiele der deutschen Nationalmannschaft.

Das Verwaltungsgerichts Trier hat den Eilantrag eines Grund­stücks­eigen­tümers auf Aussetzung des Sofortvollzugs einer immissions­schutz­recht­lichen Ausnahmegenehmigung abgelehnt, mit der die Stadt Ingelheim einem Dritten die öffentliche Direktübertragung (public viewing) von maximal sechs Welt­meister­schafts­spielen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft erlaubt hat. Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz stattfinden, der neben einem Sportplatz in Ingelheim liegt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, dessen Grundstück neben dem Sportplatz liegt, machte vor allem geltend, dass das public viewing infolge der Vorbelastung seines Grundstücks durch die Nutzung des Sportplatzes und des angrenzenden Vereinsheims zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führe.

Ausnahmen von allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu bestimmt Fußballspiel-Übertragungen ermessensfehlerfrei festgelegt

Die Richter des Verwaltungsgerichts Trier lehnten den Antrag jedoch ab. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der öffentlichen Übertragung der Spiele der deutschen Nationalmannschaft. Denn aufgrund des entfernt liegenden Austragungsortes der Weltmeisterschaft sei für viele Menschen das public viewing die einzige Möglichkeit, die Spiele in größerer Gemeinschaft mit anderen live zu verfolgen, und an diesem Gemeinschaftserlebnis bestehe nach den Erfahrungen bei den zurückliegenden Fußballwelt- und Europameisterschaften auch ein großes Interesse. Aufgrund des öffentlichen Interesses habe die Behörde ermessensfehlerfrei eine Ausnahme von den allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gemacht. Da es um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung gehe, habe die Behörde auch Lärmwerte festlegen dürfen, die die ansonsten maßgeblichen Richtwerte in mäßigem Umfang überschreiten. Mit einer Reihe von Auflagen habe die Behörde zudem die Nachbarinteressen des Antragstellers ermessensfehlerfrei berücksichtigt. So seien z.B. lärmerzeugende Instrumente (Fanfaren, Trommeln, Combinhos usw.) verboten, die Fernsehdarbietung sei auf die Dauer der Live-Übertragung der Spiele ohne Vor- und Nachberichterstattung beschränkt und die Lautsprecher seien von der Wohnbebauung abgewandt einzurichten. Schließlich dürften Spiele, die in die Nachtzeit (22 Uhr) hineinragen oder erst in der Nachtzeit beginnen, nur übertragen werden, wenn der darauffolgende Tag kein Werktag sei, was die Präsentation des Endspiels ausschließe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier_3-L-65814MZ_Eilantrag-eines-Anwohners-gegen-Public-Viewing-der-WM-Spiele-der-deutschen-Nationalmannschaft-auf-Vereinsheim-Parkplatz-erfolglos~N18341

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18341 Dokument-Nr. 18341

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.