wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.06.2006
1 L 475/06 -

Public Viewing in Münster kann stattfinden - Gericht weist Eilantrag ab

Eigene, subjektive Rechte des Antragstellers werden bei öffentlicher Übertragung am Hafen nicht verletzt

Einem Fußballfest am Hafen steht wohl nichts mehr entgegen - eine entsprechende Leistung der deutschen Mannschaft vorausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Münster hat den Antrag der "Initiative Lebensqualität Hansa/Hafen" zurückgewiesen, der Stadt Münster und deren Firma "Münster Marketing" per einstweiliger Anordnung zu untersagen, das Viertelfinalspiel der deutschen Mannschaft gegen Argentinien am Hafenplatz zu übertragen.

Zur Begründung verweist das Gericht zunächst darauf, dass die "Initiative Lebensqualität Hansa/Hafen", die weder juristische Person noch Vereinigung sei, schon gar nicht die Berechtigung habe, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen. Aber auch der als ihr Vertreter auftretende Münsteraner könne nicht verlangen, dass die öffentliche Übertragung des Fußball-Weltmeisterschaftsspiels am Freitag auf dem Hafenplatz untersagt werde. Aus welcher rechtlichen Grundlage das insofern erforderliche eigene, subjektive Recht folgen solle, sei nicht ersichtlich. Ferner sei nicht erkennbar, dass für ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, wenn am 30. Juni 2006 die öffentliche Übertragung des Fußballspiels auf dem Hafenplatz stattfinde. Auch wenn es im Rahmen des "public viewing" zu negativen Begleiterscheinungen wie etwa vermehrten Glasscherben auf Straßen und Gehwegen durch weggeworfene Glasflaschen oder Urinieren in Hauseingängen durch Besucher oder auch einer erhöhten Unfallgefahr auf Straßen komme, sei nicht zu erkennen, dass der Antragsteller hierdurch schwerwiegend in eigenen Rechten betroffen sein könne. Der Einzelne sei nicht befugt, die bei öffentlichen Großveranstaltungen eventuell auftretenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung geltend zu machen, die ihm nicht selbst drohten.

Auch die hilfsweise gestellten Anträge, die Stadt zu verpflichten, die Sicherheit der Bewohner des Viertels und der Fans auch nach Beendigung der eigentlichen Veranstaltung zu gewährleisten und den umliegenden Geschäften und Kiosken den Verkauf von Getränken in Glasbehältern für diesen Zeitraum zu untersagen, blieb erfolglos. Für eine gerichtliche Verpflichtung zur Gewährleistung der Sicherheit nach Beendigung der Veranstaltung sei kein Raum, weil eine solche einstweilige Anordnung schon nicht inhaltlich hinreichend bestimmt wäre, so die 1. Kammer. Es sei auch nichts dafür ersichtlich, dass die Stadt Münster befugt und verpflichtet wäre, umliegenden Geschäften den Verkauf von Getränken in Glasgefäßen zu untersagen, oder dass gar ein darauf gerichtetes subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers bestünde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2006
Quelle: ra-online, VG Münster (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Muenster_1-L-47506_Public-Viewing-in-Muenster-kann-stattfinden-Gericht-weist-Eilantrag-ab~N2612

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2612 Dokument-Nr. 2612

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.