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Ein Beamter, der nachhaltig Vorschriften des Nebentätigkeitsrechts nicht beachtet und neben weiteren leichteren Pflichtverstößen insbesondere auch privat eine ihm vorwerfbare Schuldenwirtschaft an den Tag legt, ist für den öffentlichen Dienst untragbar und aus dem Dienst zu entfernen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Ein
Im privaten Bereich fiel er insbesondere durch eine Schuldenwirtschaft auf, indem es – ebenfalls über Jahre hinweg – immer wieder zu Vollstreckungsmaßnahmen u.a. wegen Steuerschulden kam.
Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen in dem Verhalten des Beamten ein schweres Dienstvergehen, durch das ein endgültiger Vertrauensverlust eingetreten sei. In der Gesamtschau, insbesondere wegen der Häufigkeit des Fehlverhaltens über einen außerordentlich langen Zeitraum und angesichts der bis zuletzt fehlenden Einsicht des Beklagten sei dieser für den öffentlichen Dienst untragbar geworden. Die lange Ausübung einer ungenehmigten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2009
Quelle: ra-online, VG Trier
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Dokument-Nr. 8979
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