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Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht sowie weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen gerechtfertigt ist.
Der
Das Verwaltungsgericht Trier führte in der Urteilsbegründung zu diesem Verhalten des Beamten aus, dass er mit der Vielzahl der ihm vorzuhaltenden Verfehlungen, die in ihrer Gesamtheit den Schluss rechtfertigten, dass er sich bereits seit mehreren Jahren von seinem dienstlichen Pflichtenkreis gelöst habe, ein schweres
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 22334
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