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Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass eine nachhaltige geschäftliche und private Beziehung ins Rotlichtmilieu die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst rechtmäßig rechtfertigt.
Der beklagte Beamte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte eine in seinem Eigentum stehende Wohnung zu Prostitutionszwecken vermietet und in dem dort ausgeübten Prostitutionsbetrieb dergestalt mitgearbeitet, dass er beim Verfassen der Internetseite, der Schaltung von Anzeigen im Internet und in der Printpresse sowie bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt maßgeblich beteiligt gewesen ist. Trotz Bekanntwerdens seiner dahingehenden Verstrickung in das Rotlichtmilieu und Einleitung eines Disziplinarverfahrens, dehnte der Beklagte seine Verbindung zum Rotlichtmilieu weiter aus, indem er eine Liebesbeziehung zu einer Prostituierten einging und die Ausübung der
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass der Beamte mit diesem Verhalten seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten, sowie seine Pflicht, das Ansehen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 21968
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