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Ein Lehrer, der sexuelle Handlungen an einer minderjährigen Schülerin vornimmt, kann aus dem Dienst entfernt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen
Der
Mit seinem Verhalten - so die Richter in der weiteren Urteilsbegründung - habe der Beklagte im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt. Sexuelle Verfehlungen von Lehrern an ihnen anvertrauten Schülern beträfen stets den Kernbereich ihrer beruflichen Pflichten und machten den Beamten regelmäßig untragbar. Er beeinträchtige damit nicht nur das Ansehen des Berufsbeamtentums, sondern zeige damit in der Regel auch seine Nichteignung für den Lehrerberuf und sei aus dem Dienst zu entfernen.
Schüler, Eltern, Dienstherr und Öffentlichkeit müssten sich unbedingt darauf verlassen können, dass sexuelle Verfehlungen von Lehrern gegenüber Schülern innerhalb und außerhalb des schulischen Umfelds unterblieben. Ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2015
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier (pm)
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Dokument-Nr. 21368
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