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Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten im außerdienstlichen Bereich und einer im innerdienstlichen Bereich begangener Straftat aus dem Dienst entfernt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beamte hatte über mehrere Jahre im außerdienstlichen Bereich eine Vielzahl von Betrugsstraftaten begangen (u.a. im Rahmen der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen), hatte Schulden in Höhe von über 20.000 Euro angehäuft und sich schließlich im innerdienstlichen Bereich eines Diebstahls mit
Das Verwaltungsgericht Trier sah in dem Gesamtverhalten des Beamten ein schweres
Zugunsten des Beklagten könnten letztlich lediglich die lange beanstandungsfreie Dienstzeit und die guten dienstlichen Leistungen angeführt werden. Diese Umstände gehörten jedoch grundsätzlich zum Selbstverständnis eines jeden Beamtenverhältnisses und seien von daher nicht geeignet, eine Verfehlung, die nach ihrer Schwere die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme indiziere, in einem wesentlich milderen Licht erscheinen zu lassen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 26656
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