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Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 14.03.2006
3 A 74/05 -

Beißende Hunde sind nicht zwangsläufig gefährlich

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in einem Urteil klargestellt, dass nicht jeder Biss zwischen Hunden eine behördliche Einstufung eines oder beider beteiligter Hunde als gefährlich im Sinne des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes vom 28.01.2005 führt.

Nach den bisherigen Erfahrungen der Kammer werden vor allem Fälle gerichtlich angefochten, in denen ausschließlich ein Hund durch Biss des anderen verletzt wurde. Die vom Gesetzgeber für diesen Fall geschaffenen Tatbestände sind nach Auffassung der Kammer nicht eindeutig und bedürfen der Konkretisierung.

Nach der von der Kammer vorgenommenen Gesetzesauslegung sind bei Hund-Hund- Vorfällen Hunde nicht schon dann als gefährlich anzusehen, wenn sie den anderen Hund gebissen haben, sondern erst dann, wenn der Biss trotz erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik des anderen Hundes erfolgte. Die Kammer trägt damit dem Umstand Rechnung, dass unter bestimmten Umständen auch ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes gehören kann, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes begründet wird.

Die Einstufung als „gefährlicher Hund“ hat vielerorts erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zur Folge. Außerdem unterliegen die Halter von als gefährlich eingestuften Hunden weiteren Beschränkungen (z.B. Sachkundenachweis, Leinen- und Maulkorbzwang, Versicherungspflicht, Kennzeichnungspflicht).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 23.03.2006

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