kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Gewährung eines Unterhaltsbeitrags für Witwen nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz scheidet dann aus, wenn es sich bei der eingegangenen Ehe um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem Verfahren zugrunde lag die Klage einer 30 Jahre jüngeren Frau, die einen 83-jährigen ehemaligen Professor geheiratet hatte, der nach anderthalb Jahren Ehe verstorben ist. Zum Zeitpunkt der Eheschließung litt der 83-jährige an einer Mehrzahl potenziell lebensbedrohlicher Erkrankungen. Die Klägerin beantragte die Bewilligung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von etwa 1.200 Euro, die das beklagte Land Rheinland-Pfalz jedoch ablehnte.
Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Zwar habe die Ehe länger als ein Jahr bestanden, sodass unter dem Gesichtspunkt einer nur kurzen Ehedauer nicht per se von einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Trier_1-K-94016TR_Kein-Anspruch-auf-Gewaehrung-von-Unterhaltsbeitraegen-bei-Versorgungsehe~N22922
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22922
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.