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Ein Beamter, dessen Dienstschlüssel gestohlen wurde, ist für einen erforderlich werdenden Austausch der Schließanlage des Gebäudes nur dann ersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Lehrerin im Januar 2008 einen
Die Forderung blieb vor dem Verwaltungsgericht Trier ohne Erfolg. Zwar habe die Lehrerin dadurch, dass sie den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
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Dokument-Nr. 12449
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