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Droht einer als „westlich“ geprägten Frau immer noch geschlechtsspezifische Verfolgung durch die (die Mudjaheddin ablösenden) Taliban oder sonstige konservativ - islamische Kräfte in ihrem Heimatland, darf eine Asylanerkennung nicht widerrufen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Fall reiste die 37 Jahre alte, in Kabul geborene Klägerin 1992 nach Deutschland ein, war mit einem inzwischen verstorbenen afghanischen Staatsangehörigen verheiratet und hat von diesem drei Kinder. Seit 1993 ist sie anerkannte Asylberechtigte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrief im Oktober 2008 ihre
Mit ihrer hiergegen erhobenen Klage machte die Klägerin geltend, in
Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Frau Rech. Der Widerruf der Asylberechtigung der Klägerin sei rechtswidrig, da bei ihr das Risiko einer gleichartigen Verfolgung bei einer Rückkehr nach
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Stuttgart
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Dokument-Nr. 9929
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