kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verwaltungsgerichts Stuttgart hat den Umbau und Ausbau eines Wohngebäudes mit bisher zwei Wohnungen in ein Wohngebäude mit fünf Wohnungen zwecks Belegung mit Flüchtlingsfamilien im Göppinger Bergfeld für zulässig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Göppingen dem (privaten) Eigentümer des Baugrundstückes am 28. Juni 2016 eine Baugenehmigung zum
Die Antragsteller legten am 27. Juli 2016 Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung ein und stellten am 1. August 2016 beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Eilantrag. Zur Begründung trugen sie im Wesentlichen vor, dass die geplante Nutzung gegen ihren Gebietserhaltungsanspruch bzw. zumindest gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoße, weil mit der Zulassung des Umbaus keine Wohnnutzung genehmigt worden sei. Vielmehr handele es sich bei der geplanten Übergabe an Flüchtlingsfamilien um eine Form der Unterbringung, das Gebäude werde daher zu einer Anlage für soziale Zwecke umfunktioniert. Die Unzumutbarkeit der geplanten Nutzung folge letztlich bereits daraus, dass eine Nutzung mit bis zu 20 Personen geplant sei, die deutlich über das bisherige Maß der Nutzung hinausgehe. De-facto handele es sich um ein
Diesen Ausführungen ist das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht gefolgt. Zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass das genehmigte Vorhaben aller Voraussicht nach nicht gegen - allein zu prüfende - nachbarschützende Vorschriften verstoße. Da das geplante Vorhaben und das Grundstück der Antragsteller nicht in demselben Baugebiet lägen, könnten sich die Antragsteller nicht darauf berufen, dass die geplante Nutzung nicht der im Bebauungsplan für das Baugrundstück festgesetzten (reinen) Wohnnutzung entspreche. Auch das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt, da von dem Bauvorhaben keine für die Antragsteller unzumutbaren Belästigungen oder Störungen ausgingen. Die Zusammensetzung der künftigen Bewohner der zu schaffenden Wohnungen nach ihrer Herkunft, Abstammung und ihrem Familienstand stelle kein städtebaulich relevantes Kriterium dar. Angesichts der noch überschaubaren Zahl der künftigen Bewohner und des abgeschlossenen Charakters der einzelnen Wohneinheiten sowie der homogenen familiären Unterbringung sei nicht ersichtlich, dass es zu Auseinandersetzungen oder besonderen Nutzungskonflikten kommen werde, die über das Regelmaß in Mehrfamilienhäusern hinausgingen. Die Antragsteller würden auch nicht durch die genehmigte Dachgaube in ihren Rechten verletzt. Das Gebot der Rücksichtnahme gebe nicht das Recht, vor jeglichen Einblicken durch Nachbarn verschont zu bleiben, zumal die Möglichkeit bestehe, sich durch Vorhänge o.ä. zu schützen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_2-K-447416_Umbau-eines-Wohnhauses-zur-Unterbringung-von-Fluechtlingsfamilien-zulaessig~N23364
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23364
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.