kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 240 Flüchtlinge in Hochdorf (Kreis Esslingen) abgelehnt.
Die Landratsamt Esslingen erteilte am 11.05.2015 dem Landkreis Esslingen die auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; die Umgebung besteht aus Feldern, Wiesen und Wald. Die Grundstücke zweier Nachbarn (Antragsteller) grenzen nördlich an das Baugrundstück an. Auf diesen bauen die Antragsteller Tierfutter an bzw. halten dort Pferde und Ponys. Gegen die erteilte Baugenehmigung hatten die Antragsteller erfolglos Widerspruch erhoben und stellten am 4. August 2015 beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag zurück und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass das Bauvorhaben aller Voraussicht nach nicht gegen - allein zu prüfende - nachbarschützende Vorschriften. Ob das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungs-, des Landschafts- oder des Regionalplans widerspreche oder, wie von den Antragstellern auch geltend gemacht, in den Lebensraum des Gebirgsgrashüpfers eingreife, könne dahinstehen. Mangels einer Verletzung in subjektiven Rechten könnten sich die Antragsteller nicht darauf berufen. Auch das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt. Das Landratsamt Esslingen versuche mithilfe des Bauvorhabens seiner gesetzlichen Pflicht, Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Da die Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten offenkundig und auch gerichtsbekannt stark angestiegen seien, liege es auf der Hand, dass die bisherigen Unterbringungskapazitäten nicht ausreichten und neue Wohnungen/Sammelunterkünfte gebaut werden müssten. Dem stünden auf Seiten der Antragsteller keine durch das Bauvorhaben zu erwartenden, im Rahmen des Baurechts zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen gegenüber, die die Antragsteller besonders schutzwürdig erscheinen ließen.
Soweit die Antragsteller vortragen würden, sie befürchteten Lärmbelästigungen und rechneten damit, dass die untergebrachten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_2-K-395115_Eilantraege-gegen-Fluechtlingsunterkuenfte-in-Hochdorf-erfolglos~N21525
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21525
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.