wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.08.2015
2 K 3951/15 -

Eilanträge gegen Flüchtlings­unterkünfte in Hochdorf erfolglos

Baurechtliches Verbot der Rücksichtnahme nicht verletzt

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die Errichtung einer Gemeinschafts­unterkunft für bis zu 240 Flüchtlinge in Hochdorf (Kreis Esslingen) abgelehnt.

Die Landratsamt Esslingen erteilte am 11.05.2015 dem Landkreis Esslingen die auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; die Umgebung besteht aus Feldern, Wiesen und Wald. Die Grundstücke zweier Nachbarn (Antragsteller) grenzen nördlich an das Baugrundstück an. Auf diesen bauen die Antragsteller Tierfutter an bzw. halten dort Pferde und Ponys. Gegen die erteilte Baugenehmigung hatten die Antragsteller erfolglos Widerspruch erhoben und stellten am 4. August 2015 beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag.

Bauvorhaben verstößt gegen keine nachbarschützenden Vorschriften

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag zurück und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass das Bauvorhaben aller Voraussicht nach nicht gegen - allein zu prüfende - nachbarschützende Vorschriften. Ob das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungs-, des Landschafts- oder des Regionalplans widerspreche oder, wie von den Antragstellern auch geltend gemacht, in den Lebensraum des Gebirgsgrashüpfers eingreife, könne dahinstehen. Mangels einer Verletzung in subjektiven Rechten könnten sich die Antragsteller nicht darauf berufen. Auch das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt. Das Landratsamt Esslingen versuche mithilfe des Bauvorhabens seiner gesetzlichen Pflicht, Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Da die Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten offenkundig und auch gerichtsbekannt stark angestiegen seien, liege es auf der Hand, dass die bisherigen Unterbringungskapazitäten nicht ausreichten und neue Wohnungen/Sammelunterkünfte gebaut werden müssten. Dem stünden auf Seiten der Antragsteller keine durch das Bauvorhaben zu erwartenden, im Rahmen des Baurechts zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen gegenüber, die die Antragsteller besonders schutzwürdig erscheinen ließen.

Nutzung der Grundstücke und Pferdehaltung wird durch Flüchtlingsunterkunft nicht beeinträchtigt

Soweit die Antragsteller vortragen würden, sie befürchteten Lärmbelästigungen und rechneten damit, dass die untergebrachten Flüchtlinge ihren Müll achtlos wegwürfen und so die Tierhaltung und die Futtergewinnung gefährdeten, seien derartige Belästigungen nicht Gegenstand baurechtlicher Betrachtung, sondern nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles möglicherweise von Relevanz für das Polizei- und Ordnungsrecht oder das zivile Nachbarrecht. Dass die Antragsteller in der Nutzungsmöglichkeit ihrer Grundstücke unzumutbar beeinträchtigt oder gar gehindert wären, sei nicht ersichtlich. Sie könnten ihre Grundstücke weiterhin zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen. Die Pferdehaltung der Antragsteller werde durch die Flüchtlingsunterkunft ebenfalls nicht beeinträchtigt. Das Grundstück, auf dem die Antragsteller die Pferde hielten, liege über 200 Meter vom Baugrundstück entfernt. Bei den zu erwartenden Geräuschimmissionen handele es sich um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche, selbst wenn sich der Lebensrhythmus und die Gewohnheiten von Flüchtlingen teilweise von denen der Ortsansässigen abheben sollten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_2-K-395115_Eilantraege-gegen-Fluechtlingsunterkuenfte-in-Hochdorf-erfolglos.news21525.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21525 Dokument-Nr. 21525

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.