wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.11.2007
17 K 4313/07 -

Polizeibeamter muss auch bei Impotenz Kosten für Viagra selbst tragen

Viagra ist nach den Arzneimittel-Richtlinien nicht verordnungsfähig

Auch bei einer Impotenz muss ein Beamter die Kosten für Viagra selbst tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klage eines Polizeibeamten gegen das Land Baden-Württemberg auf Gewährung von Heilfürsorge in Höhe von 164,12 € für Viagra abgewiesen.

Die Heilfürsorge ist eine kostenlose und vollständige Krankenversorgung für bestimmte Personenkreise des öffentlichen Dienstes, darunter Polizei, Verfassungsschutz, Berufsfeuerwehr; andere Beamte erhalten in der Regel nur die Hälfte der Krankheitskosten als Beihilfe vom Dienstherrn zurück, den Rest zahlt meist eine private Versicherung.

Der 1953 geborene Kläger hat als Polizeibeamter Anspruch auf Heilfürsorge. Er unterzog sich im April 2007 wegen eines Prostatakarzinoms einer radikalen Prostataektomie. Ihm wurde von seinem Arzt im Mai 2007 das Medikament Viagra verschrieben. Die Aufwendungen für diese Mittel über 164,12 € machte er beim Landesamt für Besoldung und Versorgung geltend, das die Gewährung für Heilfürsorge für diese Aufwendungen ablehnte. Mit seiner hiergegen im Juli 2007 erhobenen Klage trug der Polizeibeamte vor, die Voraussetzungen der Heilfürsorgeverordnung für die Kostenerstattung seien erfüllt. Auch sei zu berücksichtigen, dass eine erektile Dysfunktion Auswirkungen auf die Verwendbarkeit im Polizeidienst habe.

Dem ist die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. Der Polizeibeamte habe keinen Anspruch auf die geltend gemachte Heilfürsorge. Denn nach der Heilfürsorgeverordnung seien bei der ärztlichen Verordnung von Arzneimitteln die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen anzuwenden. Nach diesen Arzneimittel-Richtlinien seien von der Verordnungsfähigkeit insbesondere Arzneimittel ausgeschlossen, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dienten. Demgegenüber könne sich der Kläger nicht darauf berufen, das beklagte Land sei im Rahmen der Fürsorgepflicht zur Kostenerstattung verpflichtet. Denn die Fürsorgepflicht gebiete nicht die Übernahme von Kosten durch den Dienstherrn für Mittel, die überwiegend der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Stuttgart vom 11.12.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Stuttgart_17-K-431307_Polizeibeamter-muss-auch-bei-Impotenz-Kosten-fuer-Viagra-selbst-tragen~N5463

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5463 Dokument-Nr. 5463

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.