wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.2007
6 A 2321/06 u.a. -

Potenzsteigernde Medikamente dürfen in NRW nicht generell von der Beihilfe ausgeschlossen werden

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der generelle und vollständige Ausschluss von Medikamenten zur Potenzsteigerung ("Viagra" u. ä.) von der Beihilfe rechtswidrig ist.

Seit dem Jahr 2004 schließt die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Beihilfe für Medikamente, die überwiegend der Behandlung der krankhaften erektilen Dysfunktion dienen, generell aus. In den entschiedenen Fällen war die erektile Dysfunktion als Folge einer Prostataoperation aufgetreten.

Die Krankheitsvorsorge für Beamte, Richter, Versorgungsempfänger (Pensionäre) und bis 1998 eingestellte Angestellte ist in Nordrhein-Westfalen so geregelt, dass sie einen Teil der von ihnen gezahlten Arzt-, Krankenhaus- und Arzneimittelkosten vom Land ersetzt erhalten (sogenannte "Beihilfe"). Den verbleibenden Rest der Kosten, der je nach Familiensituation zwischen 50 % und 20 % beträgt, bringen die Beihilfeberechtigten selbst auf, indem sie eine private Krankenversicherung für jedes Familienmitglied abschließen und aus ihrem Gehalt bezahlen müssen.

Das Oberverwaltungsgericht hat den gegen den Ausschluss der Beihilfe erhobenen Klagen im Wesentlichen aus folgenden Gründen stattgegeben:

Nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW steht den Beihilfeberechtigten im Krankheitsfall eine Beihilfe zu ihren notwendigen und angemessenen Aufwendungen zu. Das Beamtengesetz sieht nur in bestimmten Fällen wie beispielsweise Zahnarztbehandlungen, beim Einsatz von Pflegekräften oder bei Kuraufenthalten Einschnitte in die Beihilfe vor. Bei der Versorgung mit medizinisch notwendigen Arzneimitteln sind Beihilfeeinschränkungen gesetzlich nicht zugelassen.

Zwar lässt das Beamtengesetz dem Finanzministerium beim Erlass der Beihilfeverordnung einen gewissen Spielraum, die Angemessenheit der Aufwendungen näher zu regeln. Das Finanzministerium überschreitet diesen Spielraum jedoch, wenn es die Ausgaben der betroffenen Beamten für potenzsteigernde Arzneimittel ausnahmslos für unangemessen erklärt.

Der Senat hat nicht entschieden, ob die Beihilfe für Potenzmittel durch eine Neuregelung eingeschränkt werden kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 31.08.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_6-A-232106-ua_Potenzsteigernde-Medikamente-duerfen-in-NRW-nicht-generell-von-der-Beihilfe-ausgeschlossen-werden.news4781.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4781 Dokument-Nr. 4781

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.