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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines wegen Unterstützung der al-Qaida im Ausland verurteilten türkisch stämmigen Klägers gegen die vom Landratsamt Böblingen verfügte Rücknahme seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband abgewiesen.
Der 1978 in Sindelfingen als türkischer Staatsangehöriger geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls war am 23. März 2006 eingebürgert worden. Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens bekannte er sich im September 2004 mit der Unterzeichnung der Loyalitätserklärung ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Zuletzt war der Kläger bei der Daimler AG als Lackierer am Standort Malaysia beschäftigt. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland Anfang 2009 wurde er festgenommen. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Kläger im Juli 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (der Al-Qaida) im Ausland. Das Urteil ist seit Mai 2011 rechtskräftig. Seine Klage gegen die Daimler AG auf Wiedereinstellung und Beschäftigung nahm der Kläger im Mai 2012 zurück.
Am 3. März 2011 nahm das Landratsamt Böblingen
Mit seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass die Rücknahme seiner
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass die Rücknahme der
Der Kläger habe darüber hinaus auch arglistig über den Umstand getäuscht, dass sein Bekenntnis bzw. seine Erklärung im Zeitpunkt der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 14878
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