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Wer ein Mitglied von Al-Qaida ist, darf aus Deutschland ausgewiesen werden, weil es sich hierbei um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Kläger im vorliegenden Fall war bis 31. März 2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Er wurde wegen
Der Kläger habe bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens ausgewiesen werden dürfen, weil er Mitglied von Al-Qaida sei. In den Jahren 2000 und 2001 habe er in einem Trainingslager in Afghanistan eine terroristische Ausbildung erhalten und betrachte seitdem den gewaltsamen Jihad gegen die "Ungläubigen" als seine Pflicht. Zudem habe er nach seiner Rückkehr in Deutschland umfangreiche Rekrutierung- und Beschaffungsmaßnahmen für Al-Qaida entfaltet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/db)
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Dokument-Nr. 13691
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