wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 22.04.2008
12 B 13/08 -

Schleswig-Holstein: In Eck-Kneipen ohne Angestellte darf vorläufig geraucht werden

Schwere wirtschaftliche Nachteile der Wirte sollen abgewendet werden

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass in Eck-Kneipen ohne Angestellte vorläufig weiterhin geraucht werden darf.

Antragstellerinnen des Verfahrens waren vier Lübecker Gastwirtinnen von typischen „Stammkneipen“. Sie können in ihren Lokalen keinen separaten Raucherraum einrichten, weil die räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Bislang hatten sich die Gastwirtinnen strikt an das seit Jahresbeginn geltende Nichtraucherschutzgesetz gehalten. Dadurch hätten sie viele Stammgäste verloren und seien mittlerweile nach drei Monaten in einer existentiell bedrohlichen wirtschaftlichen Notlage.

Gericht hat verfassungsrechtliche Bedenken

Das Gericht hat verfassungsrechtliche Bedenken am Nichtraucherschutzgesetz geäußert, weil das Gesetz keine Ausnahmeregelung für solche Gaststätten vorsieht, die keinen getrennten Raucherbereich in ihren Betrieben einrichten können und daher gezwungen sind, das Rauchen vollständig zu untersagen. Das Gericht folgte damit den u.a. vom Landesverfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (vgl. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 11.02.2008 - VGH A 32/07 u. a. -) zum dortigen gleich gelagerten Nichtraucherschutzgesetz erhobenen Bedenken.

Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile

Zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile hat das Gericht durch den Beschluss vorläufig bis zu einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts über diese Frage das Rauchen in diesen Gaststätten zugelassen.

Dies gilt jedoch nur für Gaststätten, in denen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Diese können sich nämlich - anders als nichtrauchende Gäste - den gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entziehen. Hier überwiegen die überragenden Belange des mit dem Gesetz bezweckten Gesundheitsschutzes, den das Gericht respektierte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig-Holstein vom 23.04.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Schleswig_12-B-1308_Schleswig-Holstein-In-Eck-Kneipen-ohne-Angestellte-darf-vorlaeufig-geraucht-werden~N5960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5960 Dokument-Nr. 5960

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.