wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 07.11.2007
1 B 33/07 -

Gentechnisch veränderte Rapsaussaat muss vernichtet werden

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass auch eine nur geringfügig mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigte Rapsaussaat vernichtet werden muss.

Bei einer Routinekontrolle und einer Untersuchung auf amtliche Saatgutanerkennung war im August 2007 in Nordrhein-Westfalen festgestellt worden, dass eine Partie Rapssaat geringfügig mit nicht zugelassenen GVO verunreinigt war (zwischen 0,03 und 0,1 %). Trotz einer sofort eingeleiteten Rückrufaktion wurde festgestellt, dass in Schleswig- Holstein bereits in etwa zwanzig Fällen Raps aus der betroffenen Partie ausgesät worden war.

Das Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftsministerium ordnete darauf hin die Vernichtung des Aufwuchses auf den bereits ausgesäten Flächen und die Rückgabe der noch nicht verbrauchten Restbestände des Saatgutes an. Außerdem wurde den Landwirten aufgegeben, bis zum 31.07.2008 auf den betroffenen Flächen keine Nachsaat mit Raps vorzunehmen. Hiergegen haben die betroffenen Landwirte Klagen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht erhoben. In einem Fall ist gleichzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht worden. In diesem nunmehr entschiedenen Eilverfahren hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig die Anordnungen des Landwirtschaftsministeriums bestätigt. Dabei folgte das Gericht weder den vorgetragenen Bedenken bezüglich der Untersuchungsmethoden noch der Argumentation, die Vernichtung stelle sich angesichts der Geringfügigkeit der Verunreinigung am Rande der Nachweisgrenze als unverhältnismäßig dar.

Solange bei Raps keine Toleranz- oder Schwellenwerte für Saatgut rechtlich verbindlich festgelegt worden seien, könne auch nicht von einer Unbedenklichkeit ausgegangen werden. Trotz einer Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für eine "grüne Gentechnik" gehe auch das novellierte Gentechnikgesetz nach wie vor von einem sogenannten Basisrisiko aus. Das Landwirtschaftsministerium habe bei den vorliegenden Tatsachen keine andere Wahl gehabt als wie geschehen einzuschreiten. Diese sogenannte Ermessensreduzierung auf Null ergebe sich daraus, dass das Gentechnikgesetz nach wie vor aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung der natürlichen Evolution durch gezielte Eingriffe in die Erbsubstanz sowie wegen der immer noch begrenzten Kenntnisse der Wissenschaft über die mittelbaren und langfristigen Folgen solcher Eingriffe für die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt davon ausgehe, dass die Gentechnik eine Technologie sei, die in ihren Folgen nicht abschließend einschätzbar sei und deshalb vorsorglich wie eine Gefahr behandelt werde.

Auch ein aktueller Gesetzesentwurf zur erneuten Novellierung des Gentechnikgesetzes gehe von diesen Grundsätzen aus. Das Gericht hält damit an seiner Rechtsprechung aus den Jahren 2001 und 2003 (damals bezüglich Mais) fest.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 12.11.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_1-B-3307_Gentechnisch-veraenderte-Rapsaussaat-muss-vernichtet-werden.news5134.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5134 Dokument-Nr. 5134

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.