wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 05.12.2012
5 K 640/12 -

Saarländische Landesregierung ordnet Schonzeit für Füchse an

Schonzeit soll Füchsen ungestörte Aufzucht der Jungtiere ermöglichen

Die von der Landesregierung angeordnete Schonzeit für Füchse aus Gründen des Tierschutzes ist rechtmäßig. Schafhalter haben keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigungen. Sie müssen andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Herden vor Raubtieren zu schützen. Dies entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 hatte die Landesregierung u.a. aus Gründen des Tierschutzes eine Schonzeit für Füchse zwischen dem 15. Februar und dem 16. August eines jeden Jahres angeordnet. Ziel der Verordnung ist es, Füchsen eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen. Der bis dahin mögliche Abschuss der Fuchseltern habe ein qualvolles Verhungern der unversorgten Welpen und Jungfüchse zur Folge gehabt. Dies sei mit den Vorgaben des Tierschutzes nicht zu vereinbaren.

Kläger befürchtet drohende Seuchengefahr für Bevölkerung durch Schonzeit für Füchse

Der Kläger stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, für ein derartiges Schonungsgebot fehle jede wildbiologische Grundlage. Dieser sei allein "politisch" motiviert und im Übrigen unnötig, da der waidgerecht handelnde Jäger es in der Vergangenheit ohnehin vermieden habe, in der Aufzuchtzeit Elterntiere abzuschießen. Zudem sei infolge der Schonzeit für Füchse mit einem unverhältnismäßigen Ausbreiten der Fuchspopulation und erhöhten Seuchengefahren für die Bevölkerung zu rechnen. Er selbst werde als Schafhalter besonders getroffen, da Fuchseltern zur Versorgung ihrer Welpen vermehrt Lämmer seiner Schafherde rissen. Nur durch eine konsequente Bejagung des Fuchses seien Schäden für das übrige Niederwild, die Tierhalter und Gefahren für die Bevölkerung abzuwenden.

Schafhalter müssen andere Maßnahmen zur Sicherung ihrer Herde vor Raubtieren ergreifen

Das Verwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Die Richter haben festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Ausnahmegenehmigung hat. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stehe im Ermessen der Obersten Jagdbehörde, die bei ihrer Entscheidung nicht nur die wildökologischen sondern auch die tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten habe. Seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz (Art. 20 a GG) komme diesem besondere Bedeutung zu. Das gelte auch für die Jagd. Einem Schafhalter stehe ein Anspruch auf ein von Beutegreifern und Nahrungskonkurrenten völlig freies Umfeld für die Lämmeraufzucht nicht zu. Statt des Abschusses von Füchsen sei er auf andere Maßnahmen zur Sicherung seiner Herde vor Raubtieren zu verweisen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2013
Quelle: Verwaltungsgericht des Saarlandes/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Saarlouis_5-K-64012_Saarlaendische-Landesregierung-ordnet-Schonzeit-fuer-Fuechse-an.news14860.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14860 Dokument-Nr. 14860

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.