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Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Polizeidirektion Osnabrück einstweilig verpflichtet, einem Polizeibeamten Sonderurlaub für die Aufnahme seiner Tochter in ein Kinderhospiz zu gewähren.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 25-jährige
Dagegen richtete sich der vorläufige Rechtsschutzantrag, mit dem der Antragsteller die Bescheinigung des Chefarztes eines Klinikums vorlegte, wonach das Gesamtkrankheitsbild als palliative Situation einzuschätzen sei, die
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat zur Begründung seiner stattgebenden Entscheidung ausgeführt, dass für das Gericht aufgrund der ärztlichen Atteste feststehe, dass die Voraussetzung für die Sonderurlaubsgewährung - dass das Kind nach ärztlichem Zeugnis an einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 22692
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