wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 31.05.2016
3 B 8/16 -

Polizeibeamter hat Anspruch auf Sonderurlaub für Aufnahme seiner Tochter in Kinderhospiz

Zweifel des Arbeitgebers an tatsächlich begrenzter Lebensdauer der Tochter unvertretbar und zynisch

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Polizeidirektion Osnabrück einstweilig verpflichtet, einem Polizeibeamten Sonderurlaub für die Aufnahme seiner Tochter in ein Kinderhospiz zu gewähren.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 25-jährige Tochter leidet an einer angeborenen und unheilbaren Stoffwechselkrankheit und ist mit einem Grad der Behinderung von 100 als Schwerbehinderte anerkannt. Sie kann nicht mehr sprechen, ist auf den Rollstuhl angewiesen und der höchsten Pflegestufe zugeordnet. Nachdem die Polizeidirektion dem Antragsteller über Jahre wiederholt Sonderurlaub für die Begleitung bei Hospizaufenthalten gewährt hatte, lehnte sie dessen Bewilligung nun ab. Zur Begründung gab sie an: Der Umstand, dass dem Antragsteller seit zehn Jahren für die Begleitung seiner Tochter wiederholt Sonderurlaub gewährt worden sei, lasse - weil dessen Tochter noch am Leben sei - begründete Zweifel daran zu, dass eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten zu erwarten sei.

Lebenserwartung der Tochter ist als begrenzt anzusehen

Dagegen richtete sich der vorläufige Rechtsschutzantrag, mit dem der Antragsteller die Bescheinigung des Chefarztes eines Klinikums vorlegte, wonach das Gesamtkrankheitsbild als palliative Situation einzuschätzen sei, die Krankheit sich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium befinde und die Lebenserwartung mit Sicherheit als sehr begrenzt anzusehen sei. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt der behandelnde Internist in einer ebenfalls überreichten Bescheinigung. Die Polizeidirektion ist dem mit dem Hinweis darauf entgegengetreten, dass nunmehr die allgemeine Personalknappheit und die verstärkt wahrnehmbaren Aufgabenverdichtungen in den Fokus der Entscheidung gerückt seien.

Voraussetzung für Sonderurlaubsgewährung gegeben

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat zur Begründung seiner stattgebenden Entscheidung ausgeführt, dass für das Gericht aufgrund der ärztlichen Atteste feststehe, dass die Voraussetzung für die Sonderurlaubsgewährung - dass das Kind nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leide, die eine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten erwarten lasse - gegeben sei. Die Sichtweise in dem angefochtenen Bescheid, dass aus der Gewährung von Sonderurlaub seit zehn Jahren unter gleichen Voraussetzungen ohne Versterben der Tochter des Antragstellers folge, dass keine begrenzte Lebensdauer von wenigen Monaten zu erwarten sei, sei unvertretbar, wenn nicht sogar zynisch. Zu Ende gedacht würde diese Sichtweise bedeuten, dass ein mehr oder weniger glücklicher oder zufälliger Verlauf der Erkrankung in der Vergangenheit an die Stelle der ärztlichen Prognoseeinschätzung treten würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Osnabrueck_3-B-816_Polizeibeamter-hat-Anspruch-auf-Sonderurlaub-fuer-Aufnahme-seiner-Tochter-in-Kinderhospiz.news22692.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22692 Dokument-Nr. 22692

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.