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Der Landjugend Hambach ist es gestattet, auf der Jakobuskerwe in Hambach Live-Musik und CD-Musik in einem Weingut zu veranstalten. Durch verbesserte Lautsprecher und Musikinstrumentenwahl sowie eine polizeilich überwachte Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist die zu erwartende Lärmimmission für Anwohner nicht unzumutbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es Musik-Veranstaltungen auf der vom Freitag, 27. Juli 2012 bis Dienstag, 31. Juli 2012 stattfindenden Jakobuskerwe im Neustadter Ortsbezirk Hambach. Die Landjugend Hambach möchte wie im vergangenen Jahr in einem Weingut, das an der Kerwemeile liegt, Live-Musik sowie CD-Musik anbieten.
Ihrem Antrag auf Erteilung einer
Gegen die
Die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt lehnten den Eilantrag der
Soweit die Antragsteller den Seltenheitscharakter der Jakobuskerwe im Hinblick auf die im "Hambacher Veranstaltungskalender" für das Jahr 2012 angegebenen 16 Ereignisse anzweifelten, würden sie verkennen, dass diese Ereignisse mit Ausnahme der Jakobuskerwe selbst und dem Erlebnistag Deutsche Weinstraße so weit vom Grundstück der Antragsteller entfernt stattfinden würden, dass eine Beeinträchtigung ausgeschlossen sei.
Kein Gehör fanden die Antragsteller auch mit ihrem Einwand, die bisherige Überwachungspraxis der Stadt Neustadt unterliege einem Vollzugsdefizit, weil wiederholt behördliche Anordnungen seitens der Landjugend missachtet worden seien. Die Richter führten dazu aus, dass die Stadt in der Vergangenheit die Einhaltung der Immissionsrichtwerte überwacht habe und auch in diesem Jahr eine Überwachung mit erheblichem Personaleinsatz zusammen mit der Polizei zugesichert worden sei.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 13855
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