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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.06.2006
5 L 1042/06.NW -

Meldeauflage für Hooligan während der Fußball-WM rechtmäßig

Die gegenüber einem bereits mehrfach polizeilich erfassten Hooligan ergangene Auflage, sich während der Fußballweltmeisterschaft zu verschiedenen Zeiten bei der Polizei zu melden, ist zu Recht ergangen. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Betroffene ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit geplanten Auseinandersetzungen gewalttätiger Hooligans wiederholt aufgefallen. Mit anderen gewaltbereiten Fans des 1. FC Kaiserslautern war er mehrfach zu Auswärtsspielen gefahren, dort an Auseinandersetzungen beteiligt und festgenommen worden. Deshalb kam es auch zu Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs.

Das Ordnungsamt verpflichtete ihn dazu, sich während der Fußballweltmeisterschaft zu unterschiedlichen Zeiten persönlich bei der Polizei zu melden. Hiergegen erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Wegen der Erkenntnisse der Polizei über den Antragsteller bestehe die Gefahr, dass dieser mit anderen Hooligans aus Kaiserslautern zu einzelnen Spielorten der Fußballweltmeisterschaft fahre, um dort in der Nähe zum Stadion gewalttätige Auseinandersetzungen mit anderen deutschen oder ausländischen Hooligans zu suchen. Mit der Meldeauflage, die das Ziel habe, ihn von diesen Orten fernzuhalten, werde dies zu Recht verhindert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/06 des VG Neustadt vom 03.07.2006

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