wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.06.2006
5 L 1042/06.NW -

Meldeauflage für Hooligan während der Fußball-WM rechtmäßig

Die gegenüber einem bereits mehrfach polizeilich erfassten Hooligan ergangene Auflage, sich während der Fußballweltmeisterschaft zu verschiedenen Zeiten bei der Polizei zu melden, ist zu Recht ergangen. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Betroffene ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit geplanten Auseinandersetzungen gewalttätiger Hooligans wiederholt aufgefallen. Mit anderen gewaltbereiten Fans des 1. FC Kaiserslautern war er mehrfach zu Auswärtsspielen gefahren, dort an Auseinandersetzungen beteiligt und festgenommen worden. Deshalb kam es auch zu Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs.

Das Ordnungsamt verpflichtete ihn dazu, sich während der Fußballweltmeisterschaft zu unterschiedlichen Zeiten persönlich bei der Polizei zu melden. Hiergegen erhob der Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Wegen der Erkenntnisse der Polizei über den Antragsteller bestehe die Gefahr, dass dieser mit anderen Hooligans aus Kaiserslautern zu einzelnen Spielorten der Fußballweltmeisterschaft fahre, um dort in der Nähe zum Stadion gewalttätige Auseinandersetzungen mit anderen deutschen oder ausländischen Hooligans zu suchen. Mit der Meldeauflage, die das Ziel habe, ihn von diesen Orten fernzuhalten, werde dies zu Recht verhindert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/06 des VG Neustadt vom 03.07.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_5-L-104206NW_Meldeauflage-fuer-Hooligan-waehrend-der-Fussball-WM-rechtmaessig~N2629

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2629 Dokument-Nr. 2629

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.