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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Polizei einem Anhänger des 1. FC Kaiserslautern zu Recht verboten hat, am Tag des Fußballspiels des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 20. Oktober 2013 das Stadtgebiet von Kaiserslautern zu betreten.
Der in der Südpfalz wohnende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls gehört der FCK-Ultra-Fangruppe "Generation Luzifer" an. Gegen ihn wurden wegen vermeintlicher Gewalttaten im Zusammenhang mit Spielen des 1. FC Kaiserslautern mehrere Ermittlungsverfahren eröffnet. Aktuell hat er noch bis zum Jahresende 2014 ein bundesweites Stadionverbot.
Aus Anlass des bevorstehenden Fußballspiels des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 20. Oktober 2013 untersagte die Polizeidirektion Kaiserslautern dem Kläger am 9. Oktober 2013, sich am Spieltag von 6 bis 22 Uhr im Stadtgebiet von Kaiserslautern aufzuhalten oder dieses zu betreten. Zur Begründung führte die Polizei aus, der Kläger gehöre zum Personenkreis "Gewalttäter Sport". Dies belegten die zahlreichen gegen ihn geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. So werde er beschuldigt, auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel des 1. FC Kaiserslautern II beim SV Waldhof Mannheim ein Bengalisches Feuer in der Lindenhofunterführung in Mannheim gezündet zu haben und mit anderen Kaiserslauterer Fans Anhänger des FSV Mainz 05 in Mainz überfallen zu haben. In diesem Verfahren hatte das Amtsgericht Mainz die Durchsuchung der Wohnung der Eltern des Klägers angeordnet, woraufhin die Polizei in dessen Zimmer Sturmhauben, einen Schlagstock und zahlreiche pyrotechnische Gegenstände fand. Ferner soll der Kläger mit anderen Fans bei einem weiteren Spiel des 1. FC Kaiserslautern II gegen den SV Waldhof Mannheim die Bahngleise betreten haben, um Mannheimer Fans anzugreifen. Daher sei dem Kläger zu verbieten, bei so genannten "Rot"- Spielen - das sind Spiele des 1. FC Kaiserslautern gegen Vereine aus benachbarten Städten sowie Dynamo Dresden - Kaiserslautern zu betreten.
Der Kläger hat im November 2013 gegen das Aufenthalts- und
Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Polizei das Aufenthalts- und
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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