kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Eigentümerin einer denkmalgeschützten Scheune darf auf dem Scheunendach keine Photovoltaikanlage errichten. Ihre Klage auf Erteilung der Genehmigung hat das Verwaltungsgericht Neustadt abgewiesen.
Die Scheune ist Teil eines aus Wohn- und Nebengebäude bestehenden Anwesens, welches 1981 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Es handelt sich um eine an der Weinstraße gelegene Hofanlage, bestehend aus einem Fachwerkhaus mit Walmdach, welches im Kern ein Renaissancebau von 1551 ist und im 18. Jahrhundert barock überformt wurde, sowie zugehöriger Scheune mit Krüppelwalmdach aus dem 18. Jahrhundert.
Die Klägerin beabsichtigt, auf dem Dach der Scheune eine Photovoltaikanlage mit einer Fläche von 34 qm zu errichten und den gewonnenen Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Die Kreisverwaltung hatte die nach dem Denkmalschutz- und pflegegesetz erforderliche Genehmigung abgelehnt.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nach einer Ortsbesichtigung entschieden hat. Aus Gründen des Denkmalschutzes sei die Genehmigung abzulehnen, denn die Photovoltaikanlage würde eine erhebliche Störung des Erscheinungsbildes bewirken. Von der Weinstraße aus stelle sie sich sowohl von der Form als auch von der Farbe her als ins Auge springender Fremdkörper dar. Diesen erheblichen Belangen des Denkmalschutzes stünden keine gleichgewichtigen Eigentümerinteressen gegenüber. Die Klägerin habe nicht dargelegt, dass sie bei Verzicht auf den Erlös aus der Stromgewinnung nicht mehr in der Lage sei, ihr Anwesen wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen, zumal der finanzielle Vorteil nicht konkret beziffert werden könne. Auch dem Interesse eines Eigentümers, selbst einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energien leisten zu können, komme kein grundsätzlicher Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an dem Schutz eines förmlich unter Denkmalschutz gestellten Gebäudes zu.
Gegen das Urteil ist binnen eines Monats nach Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 41/05 des VG Neustadt vom 14.12.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_5-K-149805NW_Keine-Photovoltaikanlage-auf-denkmalgeschuetzter-Scheune~N1472
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1472
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.