kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der von einem gemeindlichen Kinderspielplatz ausgehende Lärm durch spielende Kinder stellt keine unzumutbare Belästigung für das Wohngrundstück eines Nachbarn dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Ortsgemeinde Schwedelbach im Jahr 2009 in unmittelbarer Nachbarschaft des Klägers einen ca. 600 qm großen Kinderspielplatz errichtet und dazu auf der Grundlage des 2010 in Kraft getretenen Bebauungsplans, der hier eine entsprechende Nutzung im Dorfgebiet vorsieht, eine
Mit seiner gegen den tatsächlichen Betrieb der Anlage gerichteten Klage ist der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Neustadt_4-K-19412NW_Laerm-durch-Kinderspielplatz-fuer-Nachbarn-nicht-unzumutbar~N13757
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13757
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.